Kennen Sie die Kosten einer Eigentumswohnung?

Gut, es gibt einen Kaufpreis, aber dieser ist in diesem Beispiel nicht gemeint. Der Erwerb einer Eigentumswohnung geht mit laufenden Kosten einher – losgelöst davon, ob Sie die Wohnung zwecks Eigenbedarfs beziehen oder diese weitervermieten möchten. Vor Erwerb der gewünschten Eigentumswohnung sollten Sie sich daher mit den laufenden Kosten befassen. Zu diesen zählen:

  • das Hausgeld

  • Versicherungen

  • die jährliche Grundsteuer

Beim Hausgeld handelt es sich um eine monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer. Im Hausgeld enthalten sind drei Positionen:

  • Betriebs- bzw. Bewirtschaftungskosten (Abfallentsorgung, Hausmeister, Hausreinigung, Wohngebäudeversicherung, allgemeine Versorgungskosten wie Wasser, Abwasser und Strom)

  • Instandhaltungsrücklage (Puffer, um das Gemeinschaftseigentum Instand zu halten)

  • Verwaltungskosten (Kosten für die Jahresabrechnung durch Verwalter, Vergütung der Hausverwaltung, Aufwandsentschädigung für den Beirat, Kosten zur Durchführung der Eigentümerversammlung)

Das Hausgeld wird vom Verwalter der Eigentümergemeinschaft im sogenannten Wirtschaftsplan festgelegt. Hierin stellt der Verwalter die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des kommenden Wirtschaftsjahres gegenüber. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage richtet sich nach dem Bauzustand des Hauses und nach den Vorhaben, die die Eigentümer im vergangenen Jahr geplant haben. Im Rahmen der jährlichen Eigentümergesellschaft wird der Wirtschaftsplan mit einer einfachen Mehrheit beschlossen.

Das Hausgeld wird nach den entsprechenden Miteigentumsanteilen auf die jeweiligen Eigentümer verteilt. Nach Ablauf eines Abrechnungszeitraums prüft der Verwalter den Wirtschaftsplan und erstellt eine Jahresabrechnung. Die tatsächlich angefallenen Kosten werden dann verrechnet mit den monatlich gezahlten Hausgeldern.

Planen Sie den Kauf einer Eigentumswohnung zur Vermietung?

Dann befassen Sie sich eingehend mit dem Thema Hausgeld. Schauen Sie unbedingt in die letzten Wirtschaftspläne sowie in die Protokolle der Eigentümerversammlungen. So ist es Ihnen möglich, abzuschätzen, ob und welche Instandsetzungen oder Modernisierungen geplant sind und ob in der Vergangenheit die Instandhaltungsrücklage immer gefüllt war.

Gut zu wissen: Es gibt einige Kosten, die Sie als Vermieter auf den Mieter umlegen können, so zum Beispiel die Betriebskosten. Die Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage tragen Sie als Vermieter hingegen selbst. Daher ist es wichtig, bei einer Finanzierung nicht nur die eventuellen Mieteinnahmen zu berücksichtigen, sondern ebenfalls das monatlich anfallende Hausgeld mit einzurechnen.

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